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News2022-02-14T09:28:21+01:00

Elektronische Übermittlung der Anlage Kind ab VZ 2023

Ab dem VZ 2023 ist es bei der Anlage Kind erforderlich, die Steueridentifikationsnummer des Kindes anzugeben (§ 32 Abs. 6 Satz 12 EStG). Ohne diese Angabe ist eine elektronische Übermittlung derzeit nicht möglich. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Steuer-ID des Kindes nicht ohne weiteres benannt werden kann (z.B. in Trennungsfällen). [...]

08.07.2024|Meldungen|

Veranstaltungskosten und Lohnsteuerrecht

Bei der lohnsteuerlichen Beurteilung von Veranstaltungskosten kehrt keine Ruhe ein. Nunmehr hat sich das Niedersächsische FG zur lohnsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für eine Feier des Arbeitgebers anlässlich einer Arbeitnehmerverabschiedung geäußert. [...]

08.07.2024|Meldungen|
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