[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Neue Staatenaustauschliste bekanntgemacht

 

Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen erfolgt nach Maßgabe des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (kurz: FKAustG).

 

Nach den Vorgaben dieses Gesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2019 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates[1] automatisch ausgetauscht.[2]

Das BMF hat mit Schreiben vom 28. Juni 2019[3] die Staaten bekannt gegeben, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom 26. Juni 2019 vorliegen, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30. September 2019 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31. Juli 2019 dem BZSt zu übermitteln haben (finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2019).

 

Praxishinweis

Das o. g. BMF-Schreiben führt in der Anlage 94 Staaten auf, mit denen der Datenaustausch erfolgt.

 

 

[1] § 1 Abs. 1 FKAustG

[2] § 27 Abs. 1 FKAustG

[3] BMF-Schr. v. 28.6.2019 – IV B 6-S 1315/13/10021:052, 2019/0495308

 

Stand: 17.7.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]