Neue Auslandsreisekosten ab 2021 anzuwenden
Sind Auslandsreisekosten abzurechnen, werden gesonderte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt. Das BMF hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2020[1] neue Pauschbeträge veröffentlicht. Diese sind für Reisen ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
[1] BMF-Schr. v. 3.12.2020 – IV C 5-S 2353/19/10010 :002 DOK 2020/1163533