[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Für Sachbezüge, die seit 2007 durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (kurz: SvEV)  erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten amtlichen Sachbezugswerte auch steuerrechtlich zwingend  anzusetzen und damit steuerlich bindend.
Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Gegenwärtig kommen für alle Bundesländer folgende amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung:

 

Amtliche Sachbezugswerte

2016

2015

2014

2013

Für freie Verpflegung – monatlich

236,00

229,00

229,00

224,00

Für freie Unterkunft – monatlich

223,00

223,00

221,00

216,00

Gesamtsachbezugswert

459,00

452,00

450,00

440,00

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem Entwurf für die “Neunte Verordnung zur Änderung der  Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)” die Sachbezugswerte für das Jahr 2017 festgelegt.
Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im Bemessungszeitraum (Juni 2015 bis Juni 2016) um 1,9 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung für 2017 im Rahmen der jährlichen Anpassung von 236 € auf 241 € angehoben.
Dieser Gesamtwert setzt sich zusammen aus den Teilwerten für

  • Frühstück von 51 € (2016: 50 €),
  • Mittagessen von 95 €  (2016: 93 €),
  • Abendessen von 95 €  (2016: 93 €)

Der Verbraucherpreisindex für Wohnen und Mieten hat sich im Bezugszeitraum nicht geändert. Dementsprechend bleibt der Wert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft auch 2017 unverändert bei monatlich 223 €.

Amtliche Sachbezugswerte

voraussichtlich 2017

Für freie Verpflegung – monatlich

241,00

Für freie Unterkunft – monatlich

223,00

Gesamtsachbezugswert

464,00

Abgeleitet aus den monatlichen amtlichen Sachbezugswerten ergeben sich einheitlich für alle Arbeitnehmer in allen Bundesländern (und somit auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren und Auszubildenden) folgende tägliche amtliche Sachbezugswerte 2016 für die jeweiligen Mahlzeiten:

Art der Mahlzeit Monatlicher Wert
2016
Kalendertäglicher Wert
2016
Frühstück 50 € (2017: 51 €) 1,67 € (2017: 1,70 €)
Mittag- bzw. Abendessen
(jeweils)
93 € (2017: 95  €) 3,10 € (2017: 3,17 € )
Praxishinweis
Bevor die neuen amtlichen Sachbezugswerte 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet werden, ist u. a. die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Hiervon ist traditionsgemäß aber auszugehen.

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