[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2019 veröffentlicht
Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung bekannt gegeben. Außerdem wurde die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2019“ veröffentlicht.
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Anmeldungszeiträume ab Januar 2019 wurde nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d EStG bestimmt. Das BMF weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen.
BMF, Bekanntmachung vom 24.8.2018 >>
Stand: 29.8.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“est_seminar_blog_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]