Zum 01. Oktober 2025 startet unter dem Slogan „Zufrieden? www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de“ eine länderübergreifende Online-Befragung zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Finanzamt. Weiterhin erfolgt eine Befragung der Angehörigen der steuerberatenden Berufe zur Zufriedenheit mit den Finanzämtern (es können bis zu 3 Finanzämter bewertet werden). An der Befragung nehmen alle Bundesländer – mit Ausnahme von Hessen – teil.
Über einen Zeitraum von 12 Monaten hinweg haben alle Bürgerinnen und Bürger und alle Angehörigen der steuerberatenden Berufe die Möglichkeit, ihrem Finanzamt ein Feedback insbesondere zu den Themen:
- Abgabe und Bearbeitung der Steuererklärungen
- Bearbeitung von Einsprüchen
- Einheitlichkeit der Rechtsanwendung
- Erreichbarkeit
- Verhalten und Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Zusammenarbeit mit dem Finanzamt
- Informationsangebote
zu geben.
Die Ergebnisse der anonymen Befragung sollen der weiteren Optimierung des Besteuerungsverfahrens dienen. Durch deren Analyse erhoffen sich die Finanzämter Erkenntnisse zur Wahrnehmung ihrer Arbeit und auch Anhaltspunkte für gegebenenfalls bestehenden Änderungsbedarf.
Über die Internetadresse www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de kann ab 1. Oktober 2025 an der Befragung teilgenommen werden. Bei der Übermittlung von Steuererklärungen über Mein ELSTER oder auch über kommerzielle Softwareanbieter wird ein entsprechendes Infoelement angezeigt, welches die Einladung zur Befragung und den Link/die Internetadresse enthält. Zudem wird es eine entsprechende zusätzliche Postfachnachricht oder gesonderte E-Mail im Rahmen der Bescheiddatenabholung geben.
Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe werden durch die geplante Werbung über die Nutzung von Elster oder Fremdanbietersoftware möglicherweise häufiger mit dem Aufruf zur Teilnahme an der Befragung konfrontiert werden. Dies ist auch davon abhängig, ob der jeweils genutzte Fremdanbieter die Werbung im System zulässt oder nicht.
Zusätzlich zu den Erfahrungen der Steuerberater/-innen und der in deren Kanzleien angestellten Beschäftigten in ihrer beruflichen Eigenschaft, interessiert die Finanzverwaltung auch deren Erfahrungen in ihrer eigenen Rolle als einkommensteuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus steht es den Angehörigen der steuerberatenden Berufe natürlich frei, die Mandantschaft auf die Möglichkeit der Teilnahme an der Befragung hinzuweisen.