Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.1.2023 ab. ​​​​​​

 

Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt begrüßt die Fristverlängerung außerordentlich, da sie zumindest zu einer gewissen Entlastung der angespannten Situation in den Kanzleien führt. Zusammen mit dem Dachverband DStV hatte er immer wieder eine Fristverlängerung gefordert (s. Meldung vom 3.8.2022).

 

Quelle: PM der Finanzbehörde Hamburg v. 13.10.2022