[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]
Zu den GoBD – Vom Präsidenten des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. H.-Michael Korth

Das Handelsblatt betitelte am 31. März 2015 einen Artikel über die GoBD mit der Feststellung “Verwirrung bei elektronischen Verfahren – die Tücken der digitalen Buchführung” – und in der Tat werfen die seit Jahresbeginn geltenden “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) viele Fragen auf.

Viele Steuerberater befürchten nun, dass die GoBD in Betriebsprüfungen genutzt werden, um Diskussionen über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu eröffnen. Der Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. H.-Michael Korth, hat mögliche Antworten des Steuerberaters auf negative Prüfungsfeststellungen zusammengestellt, um für Betriebsprüfungen eine argumentative Hilfe zu geben. Lesen Sie den aktuellen Aufsatz von Prof. Dr. Korth HIER.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”meldungen_footer”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text el_class=”meldungen_footer”][shortcode id=”1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”” el_class=”abstand_content_footer”][/vc_column][/vc_row]