Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 15. November 2019 den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030[1] im Steuerrecht unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses[2] angenommen.

Der Bundesrat hat am 29. November 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. November 2019 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird.[3] Der Vermittlungsausschuss tagte erstmals bereits am 9. Dezember 2019.

 

Praxishinweis

Politisch ist gegenwärtig mit einer Einigung im Vermittlungsausschuss noch vor dem Jahreswechsel 2019/2020 zu rechnen.

Da Änderungen bei der Entfernungspauschale erst 2021 eintreten sollen, wäre dies lohnsteuerlich in 2020 nicht bedeutsam.

Dagegen soll der Umsatzsteuersatz für die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr auf einheitlich 7 % reduziert werden. Dies wäre im Falle der Verabschiedung  – gerade im Hinblick auf die Verbuchung von Reisekosten – ab 2020 unmittelbar zu beachten. Wir werden berichten.

 

[1] BT-Drucks. 19/14338 v. 22.10.2019

[2] BT-Drucks. 19/15125 v. 13.11.2019 und 19/15229 v. 14.11.2019

[3] BR-Drucks. 608/19 (Beschluss) v. 29.11.2019

 

 

Stand: 10.12.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]