Das Gesetz sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und in der Patentanwaltsordnung (PAO) vor. Ziel der Neuregelung ist es, der Rechtsanwaltschaft, der Patentanwaltschaft und den  Steuerberaterinnen und Steuerberatern

• gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren,
• weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle rechtsanwaltlichen,
patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und
• die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern

 

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