Im Gesetzentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes findet sich erneut der Vorstoß des Gesetzgebers, eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einzuführen. Dies sollte bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz geschehen. Allerdings wurde die Maßnahme im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gestrichen. 

 

Da gewichtige Gründe gegen die Einführung einer solchen Anzeigepflicht bestehen und sie zudem im Widerspruch zur angekündigten Bürokratieentlastung steht, hat sich Präsident Christian Böke mit einem Schreiben an die Landesfinanzminister Gerald Heere (Niedersachsen) und Michael Richter (Sachsen-Anhalt) gewandt und darum gebeten, sich in den Beratungen im Bundesrat und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren für einen Verzicht auf die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einsetzen. 

 

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