Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung beschlossen, dass Renten- und Versorgungsbeziehende entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten sollen. Das BMAS hat hierzu einen FAQ-Katalog entwickelt:

FAQ des BMAS

 

Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung die ausführlichen FAQ zur „regulären“ EPP aktualisiert. U.a. finden sich unter dem neu eingefügten Abschnitt VI Nr. 2.1 Ausführungen zum Umgang mit den Fällen, in denen der Arbeitgeber bisher jährlich ausschließlich sogenannte Nullmeldungen abgegeben hat. Hier besteht für die Arbeitgeber ein Wahlrecht. Die Refinanzierung erfolgt in diesen Fällen durch die Abgabe einer Jahresmeldung.

FAQ des BMF