[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]BFH-Urteil vom 1.12.2015 (AZ: IX R 18/15) – Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig in voller Höhe abziehbar

Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungspauschale (0,30 € nur für jeden Entfernungskilometer) ist anzuwenden, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 1.12.2015  (AZ: IX R 18/15)
Pressemitteilung des BFH Nr. 34 vom 20.04.2016[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]