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Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter tätig ist und einem Reisekunden einen selbst finanzierten Preisnachlass gewährt, zu einer Minderung seiner Umsatzsteuerschuld berechtigt ist. Der BFH hat dies in der Vergangenheit bejaht, hat aber Zweifel, ob seine bisherige Auslegung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Beschluss vom 26.4.2012 (AZ: V R 18/11)
Pressemitteilung des BFH Nr. 51 vom 27.6.2012
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