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Die Bundessteuerberaterkammer hat Hinweise zu den Besonderheiten bei der Ermittlung eines Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen veröffentlicht. Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts von KMU in Anwendung des IDW Standards “Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008)” treten oftmals besondere Fragen bei der praktischen Umsetzung des Standards auf. Die Ausführungen der Bundessteuerberaterkammer konkretisieren auf Basis des IDW S 1 i.d.F. 2008 Besonderheiten, die bei der Bewertung von KMU auftreten können, und geben Hilfestellung, wie mit diesen Besonderheiten im Bewertungsverfahren umzugehen ist. Sie stellen weder zusätzliche Anforderungen noch Ausnahmen von der Anwendung des IDW S 1 i.d.F. 2008 bei der Bewertung von KMU dar. Vielmehr sollen im Einklang mit IDW S 1 i.d.F. 2008 sachgerechte Vorgehensweisen aufgezeigt werden.

Sie finden die Hinweise zu den Besonderheiten bei der Ermittlung des Unternehmenswerts bei KMU auf den folgenden Seiten sowie im Internet auf den Seiten der Bundessteuerberaterkammer in der Rubrik Presse – Publikationen http://www.bstbk.de/de/presse/publikationen/index.html

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