2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von bislang 12,41 EUR (brutto) je Zeitstunde auf 12,82 EUR (brutto) je Zeitstunde. Dies sieht die Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV4) v. 24.11.2023 vor.[1]

Die ab 2025 eintretende Erhöhung hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Mini-Job-Grenze und die Midi-Job-Grenze.

  • Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Mini-Job) erhöht sich 2025 auf 556 EUR/Monat. 2024 lag diese Grenze bei 538 EUR monatlich.
  • Der Übergangsbereich (für sog. Midi-Jobber) liegt 2025 bei monatlich 556,01 EUR bis 2.000 EUR. Für 2024 galt der Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR.

[1] BGBl I 2023 Nr. 321