[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Geerbter Pflichtteilsanspruch: BFH-Urteil vom 7.12.2016 (AZ: II R 21/14)

Ein vom Erblasser (bisher) nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zu seinem Nachlass und unterliegt bei seinem Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt.

BFH-Urteil vom 7.12.2016  (AZ: II R 21/14)
Pressemitteilung des BFH Nr. 18 vom 29.3.2017[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]