[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Eingabe der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft: Lohnsteuerliche Änderungen durch das sog. JStG 2018

Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft haben sich mit Schreiben vom 1. März 2019 mit Anwendungsfragen der betrieblichen Praxis zu den mit dem sog. JStG 2018 neu eingeführten lohnsteuerrechtlichen Regelungen an das BMF gewandt. Angesprochen werden folgende Bereiche:

  • Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
  • Steuerfreie Fahrtzuschüsse des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 15 EStG)
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG)
  • Steuerfreiheit von Fahrradgestellungen (§ 3 Nr. 37 EStG)

Praxishinweis

Die Finanzverwaltung plant dem Vernehmen nach ein BMF-Schreiben, in dem auf Anwendungsfragen zu den gesetzlichen Neuerungen eingegangen werden soll. Aufgrund der hohen Praxisrelevanz haben die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft gebeten, zu dem Entwurf eines solchen BMF-Schreibens Stellung nehmen zu können.

 

Stand: 11.3.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“est_seminar_blog_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]