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Die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung muss den EU-Vorgaben angepasst werden

Am 16. Juni 2014 sind europäische Richtlinien zur gesetzlichen Abschlussprüfung in Kraft getreten. Auf Grund dieser Vorgaben ergibt sich folgender Handlungsbedarf: Die berufsstandunabhängige Aufsicht über den Berufsstand muss in Umsetzung der EU-Vorgaben gestärkt und auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung muss den EU-Vorgaben angepasst werden. Europarechtlich zulässige berufsrechtliche Erleichterungen, insbesondere für kleine und mittlere Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Prüfungsgesellschaften können und sollten genutzt werden. Eine Zusammenführung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers soll ermöglicht werden.

HIER werden die wichtigsten Änderungsvorschläge von WP/StB Prof. Dr. H.-Michael Korth, Hannover, dargestellt und die Auffassungen des DStV dazu erläutert.

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