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Mit dem aktuellen Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur änderung steuerlicher Verordnungen vom 10.9.2012 geht das Bundesfinanzministerium einen wichtigen Schritt, um die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) endlich an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies ausdrücklich. Der Verband hatte gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer bereits seit längerer Zeit eineüberprüfung und Anpassung der Gebühren angeregt.

Die vorgeschlagenen Anpassungen berücksichtigen die seit der letzten Novelle im Jahre 1998 gestiegene Preis- und Kostenentwicklung bei den Steuerberaterpraxen. Insbesondere der verstärkte und verpflichtende EDV-Einsatz hat in den Kanzleien in den letzten Jahren neben der allgemeinen Erhöhung des Preisindexes und der Lohnkosten zu erheblichen Kostensteigerungen geführt. Zudem sind durch immer kompliziertere steuerrechtliche Regelungen immer umfangreichere Arbeiten innerhalb der bestehenden Gebührentatbestände erforderlich geworden, die durch die bisherigen Gebührensätze nicht mehr adäquat abgebildet werden.
Kollege Heinz-Dieter Blümke, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. und Vorsitzender des Rechts- und Berufsrechtsausschusses des DStV betont, dass der vorliegende Entwurf ausdrücklich darauf verzichtet, eine bloße lineare Gebührenanpassung innerhalb sämtlicher Abrechnungstatbestände nach dem Gießkannenprinzip vorzunehmen. Durch punktuelle Anpassungen etwa im Bereich der Zeitgebühren, der Erstellung von Steuererklärungen und der Beitragsrahmengebühren für die Lohnbuchführung sowie im Bereich der Abschlussarbeiten und der Buchführung wird eine Angleichung der Vergütung an die wirtschaftliche Entwicklung erheblich zielgenauer erreicht.

Richtigerweise erfolgen die Aktualisierungen dort, wo Anpassungen an neue oder geänderte Steuervorschriften notwendig sind. Beispielhaft zu nennen sind etwa die Abrechnung für dieüberwachung der Lohnsumme in § 13a ErbStG, die Thesaurierungsrücklage oder die zusammenfassende Meldung. Tatbestände, die durch Rechtsänderungen zwischenzeitlichüberflüssig geworden sind, wie beispielsweise die Abrechnungsgrundlage für die Eigenheimzulage, werden konsequenterweise gestrichen.

Der DStV hat gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine möglichst rasche Umsetzung der vorgeschlagenen Anpassungen im Interesse der Steuerberaterinnen und Steuerberater befürwortet. Bei einer Zustimmung des Bundesrates ist mit einem Inkrafttreten noch in diesem Jahr zu rechnen.

Quelle: Mitteilung des DStV vom 19.09.2012

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