[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Die Rückwirkung erfolgter Rechnungskorrekturen – FG Münster, Urteil vom 10.12.2015 5 K 4322/12 U, Revision zugelassen
Bis zur Einspruchsentscheidung über den Sachverhalt ist bei formell fehlerhaften Rechnungen die Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen für den Vorsteuerabzug möglich. Dann kommt es nicht zu einer Verzinsung nach § 233a AO. Das FG Münster weist darauf hin, dass die Vorlage einer berichtigten Rechnung im Klageverfahren nicht vorsteuerwirksam rückwirkt.
Im Urteilsfall lagen formell fehlerhafte Eingangsrechnungen beim Kläger vor, bei denen die fortlaufende Rechnungsnummer fehlte. Damit war ein Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Im Rahmen der Betriebsprüfung erkannte wurden die formellen Fehler erkannt und der darauf entfallende Vorsteuerabzug für das Streitjahr versagt. Der Kläger hat im Einspruchsverfahren gegen die darauf ergangenen Bescheide zu Teil berichtigte Rechnungen vorgelegt. Das Finanzamt entschied durch Einspruchsentscheidung, dass ein Vorsteuerabzug für das Streitjahr dennoch nicht möglich ist. In der Klage reichte der Kläger noch weitere berichtigten Rechnungen ein und begehrte auch hier den Vorsteuerabzugs im Streitjahr, um die Verzinsung nach § 233a AO zu umgehen.
Das FG Münster hat entschieden, dass berichtigte Rechnungen bis zu einer Einspruchsentscheidung der Finanzbehörde vorsteuerwirksam auf das strittige Jahr rückwirken. Es fallen also keine Zinsen nach § 233a AO an.
Rechnungen, die erst im Klagewege berichtigt werden, können nicht auf das Streitjahr zurückwirken, da dies nach EuGH-Rechtsprechung nur für Zeiträume gilt, die vor Erlass der Einspruchsentscheidung liegen. Insoweit kommt es jedoch zur Verzinsung nach § 233a AO.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“meldungen_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]