[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Hannover, im April 2016 – Der Erwerb von Photovoltaikanlagen erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Vielen Privatleuten ist jedoch unbekannt, dass sie mit einer solchen Investition zum Unternehmer werden, wenn sie ihren erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dies hat zur Folge, dass Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.[/vc_column_text][vc_column_text]Erfreulich ist jedoch, dass der Eigenheimbesitzer die für die Installation der Anlage selbst gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern kann. Dies gilt ebenso für alle weiteren gezahlten Umsatzsteuerbeträge in Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Anlage stehen.
Voraussetzung ist, dass der Eigenheimbesitzer dem Finanzamt anzeigt, dass und inwieweit er die Photovoltaikanlage seiner unternehmerischen Sphäre zuordnet. Doch hier drängt die Zeit, denn die Zuordnung muss bis zum 31.5. des Folgejahres erfolgen, d.h. dass diese Zuordnung für alle im Kalenderjahr 2015 erstellten Anlagen bis zum 31.5.2016 erfolgen muss. Dies gilt auch, wenn der Erwerber die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nimmt und eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung bis zum Jahresende hat.
„Wird der mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strom vollständig in das örtliche Stromnetz gegen Entgelt eingespeist, empfiehlt sich eine 100%ige Zuordnung zum Unternehmen, da nur diese den vollen Vorsteuerabzug ermöglicht und somit einen Finanzierungsvorteil bedingt.“, so Sven Heißenberg, Steuerberater und Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt. Die Zuordnung kann unter anderem durch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung oder schriftlich an das Finanzamt erfolgen. Eine bereits im Voranmeldungsverfahren getroffene Zuordnungsentscheidung kann bis zum 31.5. des Folgejahres korrigiert werden.[/vc_column_text][vc_column_text][shortcode id=“1494″][/vc_column_text][vc_column_text]> Mitteilung als PDF-Datei[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“meldungen_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]