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Auf der 48. Steuerfachtagung in Celle stellte, neben anderen hochkarätigen Referenten, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV e.V.), Rechtsanwalt Prof. Dr. Axel Pestke, die Möglichkeiten vor, die das neue RDG Steuerberatern bietet.

Pestke verdeutlichte noch einmal, dass es unter der Geltung des RDG nicht mehr darauf ankomme, ob eine Tätigkeit der Gestaltung oder Verwirklichung fremder Rechte diene, sondern darauf, ob eine Rechtsdienstleistung vorliege. Insoweit zeigte er anhand einer Reihe von Beispielsfällen Dienstleistungen auf, die Steuerberatern nun erlaubt sein können. Gleichzeitig wies er aber auch auf die Risiken hin, die Steuerberater bei der Rechtsberatung drohen, so zum Beispiel im Hinblick auf den Versicherungsschutz.

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