Kategorie: Meldungen

BMF: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Das BMF hat am 26.2.2021 das angekündigte Schreiben veröffentlicht, das eine einjährige Nutzungsdauer auf digitale Wirtschaftsgüter zulässt (vgl. auch unsere Meldung v. 26.02.2021). Für die im Schreiben näher definierten Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ und „Betriebs- und Anwendersoftware“ kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.

2021-06-07T08:01:47+02:0026.02.2021|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|
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