Betriebsaufgabe: Berücksichtigung einer nachträglichen Umsatzsteuererstattung
Die Entscheidung des FG Düsseldorf ist über den entschiedenen Einzelfall hinweg bedeutsam. Wird im Entscheidungsfall die Umsatzsteuererstattung in die Ermittlung des Aufgabeergebnisses einbezogen, kann sich dies auch auf die Steuerbelastung des Aufgabegewinns über die Gewährung einer Steuerermäßigung nach § 34 EStG auswirken. [...]