Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Das Parlament hat das Steueränderungsgesetzes 2025 (21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26) der Bundesregierung einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3104) verabschiedet.

Das Paket enthält u.a. folgende Maßnahmen:

  • Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
  • Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26, 26a EStG auf 3.000 € bzw. 960 €
  • Steuerbefreiung von Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen, § 3 Nr. 73 EStG
  • Anhebung der Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (38 Cent am dem ersten Entfernungskilometer)
  • Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen als Werbungskosten, § 9a Satz 3 EStG
  • Anhebung der Höchstbeträge für Parteispenden, §§ 10b Abs. 2 Satz 1, 34g Satz 2 EStG
  • E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Satz 1 AO
  • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO
  • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, § 64 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO
  • Erhöhung der Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen, § 67a Abs 1 Satz 1 AO

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