Am 17.11.2023 hat der Bundestag das viel diskutierte Wachstumschancengesetz beschlossen. Damit soll zum einen die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden, zum anderen sollen Impulse für die Wirtschaft gesetzt werden, dauerhaft mehr zu investieren und Innovationen voranzutreiben.

 

Das Gesetz sieht dabei u.a. folgende Maßnahmen vor:

– Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung von insbesondere mehr Klimaschutz

– befristete Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter

– Stärkung der steuerlichen Forschungszulage

– Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € und Verbesserung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG

– Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro

 

Den Gesetzentwurf insgesamt hatte der Finanzausschuss mit 33 Änderungsanträgen noch deutlich verändert. Unter anderem wurde die sogenannte Zinshöhenschranke noch aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

Da der Gesetzentwurf der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind weitere Änderungen zu erwarten. Vertreter der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion brachten im Finanzausschuss mögliche Änderungen in einem Vermittlungsausschuss ins Spiel.

 

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Praxisrelevante Rechtsänderungen durch das “Wachstumschancengesetz”