[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff führt zu Anpassungen in der Pflege-Buchführungsverordnung – Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen

Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21.12.2015 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff für die soziale Pflegeversicherung eingeführt. Die Änderungen sollen zum 01.01.2017 in Kraft treten. Daraus ergeben sich Anpassungen in der Pflege-Buchführungsverordnung, die zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten müssen und mit dieser Verordnung (siehe Anlage) vorgenommen werden sollen. Zudem ist mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 in § 277 Absatz 1 HGB eine Neudefinition der Umsatzerlöse vorgenommen worden. Damit sind weitere klarstellende Anpassungen der Pflege-Buchführungsverordnung und der Krankenhaus-Buchführungsverordnung notwendig, die seinerzeit im Gesetzgebungsverfahren noch nicht berücksichtigt wurden. Diese Anpassungen sollen durch diese Verordnung nachgeholt werden.

Download Verordnungsentwurf Änderung Rechnungslegungsverordnung[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]