Das Bundeskabinett hat am 29.9.2022 eine Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen verabschiedet, mit der die vom Koalitionsausschuss vereinbarte Inflationsausgleichsprämie („Leistungen zur Abmilderung der Inflation“) umgesetzt werden kann. Arbeitgeber sollen eine solche Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewähren können. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

 

Die Steuerfreiheit der Prämie soll in einem neuen § 3 Nummer 11c EStG im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz geregelt werden (s. BT-Drucks. 20/3744). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

 

BT-Drucks. 20/3744