Das BMF hat mit Schreiben vom 4.9.2025 zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG in der Fassung des Gesetzes Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft v. 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 3211) Stellung genommen.
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
- I. Anwendungsregelung
- II. Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume
- III. Zugangsvoraussetzungen
- IV. Ermittlung der Tarifermäßigung
- V. Änderung einer gewährten Tarifermäßigung
Das BMF-Schreiben findet für die Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 Anwendung.