[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen: Mit BMF-Schreiben vom 15. März 2016 wurde das seitens des DStV massiv kritisierte BMF-Schreiben vom 29. Juni 2015 aufgehoben.

Die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 14. Mai 2014 (Az.: VIII R 25/11) wird auf Abschlagszahlungen nach § 8 Absatz 2 HOAI a.F. (Fassung vom 21.9.1995) begrenzt. Somit bleibt es bei der bewährten Rechtslage, dass keine Gewinnrealisation bei Abschlagszahlungen gemäß § 15 der 2013 modifizierten HOAI und nach § 632a BGB erfolgt.

Das BMF-Schreiben finden Sie hier[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]