Mit dem Gesetzentwurf sollen Außenprüfungen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Im Vordergrund soll dabei die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen stehen. Außenprüfer und Steuerpflichtige sollen gleichermaßen in die Pflicht genommen werden. Während von den Steuerpflichtigen insbesondere erweiterte Mitwirkungspflichten gefordert werden, sollen die Außenprüfer bspw. Prüfungsschwerpunkte benennen sowie Zwischengespräche führen.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf die als „DAC 7“ bezeichnete Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung umgesetzt. Es soll eine Pflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt wurden. Die Meldeverpflichtung soll um einen automatischen Austausch von Informationen zu Anbietern ergänzt werden, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union steuerlich ansässig sind. Die Richtlinie (EU) 2021/514 ist bis zum 31.12.2022 in nationales Recht umzusetzen.

 

 

Referentenentwurf des BMF >>