In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf. Das BMF hat nun den Referentenentwurf veröffentlicht. Darin sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
– Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG)
– Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 EStG)
– Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG) – Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre
– Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
– Änderungen im Umwandlungssteuergesetz
– Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden (§ 31a AO)
– Wohngemeinnützigkeit, vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen (§ 53 AO)
– Unionsrechtskonforme Anpassung des § 10 Absatz 6 und der §§ 13d und 28 Absatz 3 ErbStG
– Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG
– Änderungen am Gesetz über Steuerstatistiken – Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte (§ 24 Absatz 5 Satz 4 UStG)
– Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nummer 21 UStG)
– Änderungen bei der Biersteuer (§ 29 Absatz 2 BierStG, §§ 41, 51 BierStV)
– Steuerbefreiung der Entgelte des Reisesicherungsfonds (§ 7a RSG)
Den Entwurf finden Sie hier: Referentenentwurf eines JStG 2024
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