Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Zu den Anwendungsfragen hat das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern im Januar 2021 ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das zum 21. August 2025 in einer überarbeiteten Fassung vorliegt. Es beantwortet eine Vielzahl rechtlicher Fragen zur Anwendung und Geltendmachung des § 35c EStG. Wie in der Vorfassung ist eine Anlage enthalten, die typische vorbereitende Arbeiten und Umfeldmaßnahmen aufführt. Diese können von der Steuerermäßigung des § 35c EStG umfasst sein, soweit sie im Zusammenhang mit einer den technischen Mindestanforderungen der ESanMV genügenden energetischen Maßnahme stehen.
Das neugefasste BMF-Schreiben tritt neben das BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024 zu der mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen, der sogenannten Musterbescheinigung.
BMF-Schreiben v. 21.8.2025 – IV C 1 – S 2296-c/00004/018/050
Webinarempfehlung: Die Einkommensteuererklärung 2025 – Rund ums Haus