Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz nimmt die Verwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen Stellung.
Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2024 das BMF-Schreiben vom 16. November 2021.
BMF-Schreiben v. 1.6.2024 – IV C 5 – S 2347/24/10001 :001
Webinarempfehlung: Aktuelles aus dem Lohnsteuerrecht