Das BMF hat am 4.9.2025 den Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht. Damit werden u.a. mehrere im Koalitionsvertrag vereinbarte Einzelmaßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt.
Das Gesetz enthält folgende Maßnahmen:
- Aktualisierung des Verweises auf die De-minimis-Verordnung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b Absatz 5 EStG)
- Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Entfristung der Mobilitätsprämie (§ 9 Absatz 1 Satz 3 und § 101 Satz 1 EStG)
- Aktualisierung des Verweises auf die De-minimis-Verordnung bei der Forschungszulage (§ 9 Absatz 5 FZulG)
- Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, auf sieben Prozent (§ 12 Absatz 2 Nummer 15 UStG)
- Bekanntgabe eines Bescheides durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 18g Satz 5 UStG)
- Sonderregelung bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung – CCI – (§ 21b – neu – UStG)
- Regelungen zur Gemeinnützigkeit:
- Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50 000 Euro (§ 64 Absatz 3 Satz 1 AO)
- Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3 300 Euro bzw. 960 Euro (§ 3 Nummer 26, 26a EStG)
- Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100 000 Euro (§ 55 Absatz 1 Nummer 5 Satz 4 AO)
- Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50 000 Euro (§ 64 Absatz 3 Satz 2 AO)
- Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 AO)
- Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nummer 11 AO)
Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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