Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Entwurf eines Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht. Das endgültige Schreiben wird im vierten Quartal 2024 erwartet.
Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2025 wird bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend sein, unterstützt durch Übergangsvorschriften. Das BMF plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, ein entsprechendes BMF-Schreiben zu veröffentlichen. Der Entwurf wurde am 13. Juni 2024 den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Aufgrund der großen Bedeutung für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zur Information allgemein zugänglich gemacht.
In dem Schreiben geht das BMF u.a. auf folgende Punkte ein:
I. Allgemeines
II. Aktuelle Rechtslage und Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz
1. Rechtslage bis zum 31. Dezember 2024
2. Neuregelungen zur obligatorischen elektronischen Rechnung durch das Wachstumschancengesetz
a) Rechnungsarten ab dem 1. Januar 2025
b) Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen
c) Zulässige Formate einer E-Rechnung
3. Besondere Fragen
a) Umfang einer E-Rechnung
b) Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen
c) Verträge als Rechnung
d) Berichtigung
e) Juristische Personen des öffentlichen Rechts
4. E-Rechnung und Vorsteuerabzug
5. Aufbewahrung
III. Übergangsregelungen
IV. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
V. Anwendungsregelung