Mit dem am 12. Mai 2022 beschlossenen Steuerentlastungsgesetz 2022 hat der Gesetzgeber die Gewährung einer Energiepreispauschale (EPP) beschlossen. Durch diese soll ein Ausgleich für die drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt werden, sofern erwerbsbedingte Wegekosten vorliegen.
Arbeitgeber haben in der Regel im September 2022 die Pauschale an anspruchsberechtigte Arbeitnehmer auszuzahlen. Die auszuzahlende Energiepreispauschale refinanziert sich bei monatlicher Lohnsteueranmeldung durch eine Minderung der Lohnsteuer, die für August 2022 abzuführen ist.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQs zur EPP aktualisiert. Es werden Fragen beantwortet u. a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
Hier geht es zu den Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale.
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