Das BMF hat eine geänderte Fassung der GoBD veröffentlicht. Die GoBD wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst.
Hintergrund: Insbesondere aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern seit dem 1.1.2025 ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD.
Die GoBD in der Fassung vom 14.7.2025 sind mit Wirkung vom 14.7.2025 anzuwenden.
Die Änderungen im Detail können Sie dem BMF-Schreiben entnehmen:
BMF-Schreiben v. 14.7.2025 – IV D 2 – S 0316/00128/005/088
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