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Gerade rechtzeitig zu den diesjährigen Betriebsweihnachtsfeiern veröffentlicht der Bundesfinanzhof (BFH) zwei Urteile, die Laune machen. Zwar ist die Teilnahme an einer Betriebsfeier für Mitarbeiter grundsätzlich frei von Steuern und Sozialabgaben. Dies gilt jedoch nur für maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr und darf pro Teilnehmer nicht mehr als 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer kosten. Doch dieser Betrag ist nun mehr wert. Wie das kommt, erklärt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
Unsere ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier…
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