[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Die Finanzgerichte beschäftigen sich aktuell wieder mit dem Thema Bauträger und der Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer. Mittlerweile ist ein Aktenzeichen beim XI. Senat des BFH bekannt.

FG München, Urteil vom 10.10.2017 – 14 K 344/16

Das Finanzgericht München hat entschieden, dass das Finanzamt den Erstattungsanspruch des Bauträ­gers nicht davon abhängig machen kann, ob der Bauträger dem Subunternehmer die Umsatzsteuer er­stattet hat. Darüber hinaus spielt keine Rolle, ob das Finanzamt den Erstattungsanspruch mit den „zivil­rechtlichen Ansprüchen“ des Subunternehmers aufrechnen kann.

Das Urteil ist vorläufig nicht rechtskräftig. Die Revision wurde zugelassen.

Revision beim BFH – XI R 21/17

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.04.2017 – 1 K 2634/15 U besteht ebenfalls keine Rechtsgrundlage der Finanzverwaltung, die zu Unrecht abgeführte Umsatzsteuer nicht an den Bauträger zu erstatten.

In diesem Verfahren ist die Revision unter dem Aktenzeichen XI R 21/17 anhängig.

Kann im Rahmen der Rückabwicklung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG auf Seiten eines Werkunternehmers der begehrten Änderung des Umsatzsteuerbescheids die Vorschrift des § 17 UStG in unmittelbarer bzw. analoger Anwendung entgegengehalten werden?

 Steht der Durchsetzbarkeit des gemäß § 37 Abs. 2 AO geltend gemachten Erstattungsanspruchs der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen?

Fazit

Endlich darf sich auch der XI. Senat zum Thema Bauträger äußern. Es bleibt zu hoffen, dass der XI. Se­nat Licht ins Dunkel bringt und eine vernünftige Entscheidung trifft.

Handlungsanweisung

Der steuerliche Vertreter ist angehalten, sämtliche Verfahren offen zu halten und ebenso entsprechend die gesetzliche Verzinsung zu beantragen.

 

>> Urteil FG München

>> Urteil FG Düsseldorf

 

Autor: Robert Hammerl LL.M. Steuerberater

 

Stand: 13.11.2017[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”meldungen_footer”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text el_class=”meldungen_footer”][shortcode id=”1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”” el_class=”abstand_content_footer”][/vc_column][/vc_row]