BFH: Veräußerungsgewinn bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden
Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der BFH mit Urteil vom 11.03.2025 - IX R 17/24 entschieden.