Hinzuweisen ist zudem darauf, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2025 weiterhin 18,6 % beträgt. Unverändert bleibt auch der Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung mit 24,7 % im Jahr 2025.
Praxishinweis
Die Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025 wurden am 27.11.2024 im BGBl bekanntgemacht.[1]
Auch der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung soll 2025 unverändert bei 2,6 % liegen. Der Beitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung soll sich von bislang 3,4 % auf 3,6 % erhöhen. Die hierzu nötige Gesetzgebung ist gegenwärtig jedoch nicht abgeschlossen. Im kommenden Jahr 2025 erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,8 % auf 2,5 %. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit am 6.11.2024 bekanntgegeben.[2] 2024 lag der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 1,7 %.
[1] BGBl I 2024 Nr. 368
[2] BAnz AT v. 7.11.2024