Mit Schreiben v. 23. Dezember 2022[1] hat das BMF auf die ab 2023 geltenden amtlichen Sachbezugswerte hingewiesen. Der Wert für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2023 gewährt werden, beträgt danach:

 

Mittag- und Abendessen      täglich        3,80 EUR

Frühstück                              täglich        2,00 EUR

 

Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 9,60 EUR anzusetzen.

[1] IV C 5-S 2334/19/10010:004