Im Newsletter September 2022 berichteten wir über das besondere elektronische Postfach für Steuerberater (BeSt) und zeigten die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Registrierung auf.

 

Solche Vorbereitungen sind auch für die eingetretene Änderung bei der Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, notwendig. Was hat sich hier geändert?

 

Durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Untrnehmensregister (kurz EHUG) wurde zum 01.01.2017 ein besonderes Verfahren zur Offenlegung der Jahresabschlüsse und die Sanktionierung bei Verstößen eingeführt. Bisher erfolgte die Offenlegung und die später hinzugetretene Regelung der Hinterlegung durch einfaches Übermitteln der Daten an den Bundesanzeiger. Hierzu bedurfte es einer einfachen Registrierung beim Bundesanzeiger oder durch die eigene Kanzleisoftware. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 änderten sich doch nun zwei gravierende Dinge:

 

Mediumsänderung der Offenlegung

Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021 sind anstatt dem Bundesanzeiger nun dem Unternehmensregister zu übermitteln. Abschlüsse mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 sind weiterhin an den Bundesanzeiger zu übertragen.

 

Pflicht zur elektronischen Identifikation

Mit der Änderung des Offenlegungsmediums ist auch die Pflicht zur einmaligen elektronischen Identitätsprüfung für den Übermittler verbunden. Das heißt, ohne vorherige Identifikation der tatsächlich übermittelnden Person wird mit Inkrafttreten des DiRUG kein Jahresabschluss mit Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021 offengelegt werden können.

 

Zur Identifikation als Übermittlungsberechtigter stehen drei Identifizierungsverfahren bereit:

 

  • ein automatisches videogestütztes Identifizierungsverfahren,
  • ein begleitetes videogestütztes Identifizierungsverfahren und
  • die eID (d. h. elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online- Ausweisfunktion)

 

Auf der neuen Webseite www.publikations-plattform.de, auf welcher die Registrierung vorgenommen werden muss, befindet sich eine ausführliche Arbeitshilfe für die Registrierung (https://publikations-plattform.de/reg/D001.pdf). Mittels dieser ist der Registrierungs- und Identitätsvorgang zügig abwickelbar. Bitte beachten Sie auch, dass die Identifizierung entsprechende Kosten nach sich zieht, so bei den ersten beiden Verfahren 22 Euro und mittels elektronischem Personalausweis 12 Euro. Nach der Identifizierung wird ein Identifizierungskennzeichen (ID-Code/Secret) erteilt, welches bei der Übermittlung der Unterlagen notwendig wird.

 

Sobald dann die Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte sowohl über die jeweiligen Softwaretools als auch auf der Webseite des Unternehmensregisters übermittelt werden, hat sich der Einreicher dann mittels des Identifizierungskennzeichens eindeutig zu authentifizieren.

 

 

Von Vizepräsident StB René Freiberg