Die Bundesregierung hat am 5.11. den Entwurf einer „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ beschlossen. Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse im Vergleich zum Referentenentwurf zusammen.
Erfreulich: Die geplanten Verschärfungen in der EStDV zur Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden und zur Begründung einer abweichenden Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke sind im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten!
Der DStV hatte in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf die Einschränkung des Gutachterkreises und die Vorortbesichtigung stark kritisiert. Durch sein nachdrückliches Engagement sowie das weiterer Verbände konnte erreicht werden, dass die Regelungen zu §§ 9b, 11c EStDV wieder gestrichen wurden. Eine große Erleichterung für die Praxis – zumindest vorerst! Da die Finanzministerien der Länder wiederholt auf Verschärfungen in diesem Bereich gedrungen haben, bleibt abzuwarten, ob sie nunmehr endgültig vom Tisch sind.
Unverändert im Regierungsentwurf enthalten sind die Regelungen zu eigenbetrieblich genutzten Grundstücken von untergeordnetem Wert (§ 8 EStDV). Hier hätten wir uns höhere Grenzwerte und die Vermeidung unnötiger Bürokratie gewünscht.
Wichtig: Offen ist noch, ob der Bundesrat dem Regierungsentwurf in dieser Form auch zustimmt.
Hier lesen Sie den kompletten Beschluss: Regierungsentwurf Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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