Das BMF hat mit Schreiben vom 4.9.2025 zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG in der Fassung des Gesetzes Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft v. 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 3211) Stellung genommen.

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:

  • I. Anwendungsregelung
  • II. Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume
  • III. Zugangsvoraussetzungen
  • IV. Ermittlung der Tarifermäßigung
  • V. Änderung einer gewährten Tarifermäßigung

Das BMF-Schreiben findet für die Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 Anwendung.

BMF-Schreiben v. 4.9.2025 – IV D 4 — S 2230/00036/003/151