Das Landesamt für Steuern Niedersachsen teilt mit, dass die niedersächsischen Finanzämter seit dem 10.7.2025 landesweit die Funktion RaBe (Referenzierung auf Belege) nutzen.

RaBe ermöglicht Folgendes:

  • Steuerpflichtige und Steuerbüros können Belege im Internet hochladen und an Feldern in der elektronischen Steuererklärung (bisher nur ESt, ab VZ 2023 – weitere Steuerarten sollen folgen) eine Verknüpfung dazu anhängen (sogenannte Belegreferenz). Seit 26.11.2024 ist dies bereits in ELSTER möglich; in DATEV und anderen Programmen ist es seit ca. Ende Februar 2025 möglich, dass der Beleg für RaBe freigegeben werden kann.
  • Beschäftigte im FA können diese Belege elektronisch abrufen. Verknüpfte elektronische Belege werden aus der externen Beleghaltung angefordert und nach technischer Bereitstellung zur jeweiligen Steuererklärung angezeigt (dies soll max. 30 Minuten dauern).
  • Es soll möglich sein, in der Erklärung zu erkennen, ob Belege abgerufen wurden (bei fehlerhafter Zuordnung können sie auch nachträglich, bevor sie abgerufen wurden, abgetrennt werden).

Belege, die das Finanzamt regelmäßig benötigt (siehe Zusammenstellung „Benötigte Unterlagen“), aber auch alle weiteren „normalen“ Unterlagen verknüpfen Sie bitte mit den Feldern der Erklärung. Im Finanzamt werden die Belege nicht automatisch alle angezeigt und auch nicht generell angefordert, sondern jede*r Bearbeiter*in wird immer nur die Belege abrufen, die für seine/ihre Prüfung erforderlich ist.

Nicht abgerufene Belege gelten für die Frage des § 173 AO auch weiterhin als „neu“. RaBe kann also die Funktion „Belege zur Steuererklärung“ aus ELSTER/anderen Programmen, die Sie bisher gleichzeitig mit der Steuererklärung übermittelt haben, ersetzen.

Für nach Übermittlung der Erklärung vom Finanzamt angeforderte Unterlagen nutzen Sie dann weiter wie bisher die „Sonstige Nachricht“ oder die „Belege zur Steuererklärung“ (schneller in der Zuordnung im Amt als die „Sonstige Nachricht“).