Mit Schreiben vom 2.1.2025 hat das BMF die finale Fassung des neuen Umwandlungssteuererlasses veröffentlicht.
Im Vergleich zum am 11.10.2023 veröffentlichten Entwurf sind keine grundlegenden Änderungen vorgesehen. Im Wesentlichen wurden jedoch die seit der Veröffentlichung ergangene BFH-Rechtsprechung sowie Anpassungen an zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderungen berücksichtigt. Diese betreffen einerseits die durch das Jahressteuergesetz 2024 vorgenommenen Änderungen im UmwStG, KStG und EStG, andererseits die Anpassungen der sogenannten Nachspaltungsveräußerungssperre durch das Wachstumschancengesetz.
Darüber hinaus wurden teilweise Forderungen von Verbänden in die Überarbeitung einbezogen. Punktuell wurden jedoch auch Abweichungen gegenüber den im Entwurf enthaltenen Aussagen vorgenommen, insbesondere in Bezug auf die Anwendung von § 4f EStG und die Bewertungsregelungen bei Verstrickungen.
BMF-Schreiben v. 2.1.2025 – IV C 2 – S 1978/00035/020/040
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