Die Bundesregierung erleichtert die Digitalisierung im Kanzleialltag: Dank einer Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) können Gebührenrechnungen nun allein digital erstellt und übermittelt werden, ohne dass es zuvor einer Zustimmung der Mandant:innen bedarf. Der DStV begrüßt dies als einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Entbürokratisierung.
Der geänderte § 9 Abs. 1 StBVV gibt nun ausdrücklich vor, dass Steuerberater:innen ihre Vergütung aufgrund einer Berechnung fordern dürfen, die den Auftraggeber:innen von ihnen oder auf ihre Veranlassung hin in Textform mitgeteilt wurden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Gebührenrechnungen künftig ohne weiteres allein digital zu erstellen und an die Mandant:innen zu übermitteln. Bislang waren die Rechnungen stets von den Berufsangehörigen manuell zu unterzeichnen. Eine Erstellung in Textform war hingegen nur möglich, wenn die Mandant:innen dem vorher zugestimmt hatten – eine Anforderung, die im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß erschien.
Die Neuregelung ist Teil der Bürokratieentlastungsverordnung, die aktuell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und auch bereits in Kraft getreten ist (BGBl. 2024 I Nr. 411 vom 13.12.2024). Sie spart Zeit, optimiert Prozesse und erfüllt moderne Mandantenerwartungen. Zudem ermöglicht sie die Nutzung von E-Rechnungen und stärkt nachhaltige Kanzleistrukturen.
Was bedeutet die Änderung in rechtlicher Hinsicht?
Mit der Neuregelung des § 9 Abs. 1 StBVV wird die Textform zum berufsrechtlichen Maßstab bei der Rechnungstellung erklärt. Die Textform ist erfüllt, solange die Erklärung lesbar ist und die Empfänger:innen sie öffnen sowie nachvollziehen können.
Zusätzlich erlaubt die Änderung, dass Rechnungen im Auftrag der Steuerberater:innen auch von Dritten wie beispielsweise durch spezialisierte Abrechnungsstellen erstellt werden dürfen. Diese Flexibilisierung hilft dem Berufsstand ebenfalls, den Kanzleialltag praxisgerecht zu organisieren und eröffnet neue Möglichkeiten zur Prozessoptimierung.
Die Anpassung ist eine positive Nachricht auch im System der neuen elektronischen Rechnung (E-Rechnung), welches ab 1. Januar 2025 gilt. Die Rechnungstellung und Übermittlung in Textform erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, sofern sie in einem gängigen Format (z. B. Extensible Markup Language – XML) mit einem entsprechenden Interpretationsschema erfolgt. Ein solcher Standard ermöglicht es, Daten strukturiert zu verarbeiten, ohne dass eine zusätzliche Nachbearbeitung erforderlich ist.
Welche Vorteile bringt die Änderung für Kanzleien?
- Zeitersparnis und Effizienz
- Das händische Unterschreiben von Rechnungen entfällt. Steuerberater:innen können Rechnungen vollständig digital erstellen und versenden, wodurch Prozesse erheblich beschleunigt werden.
- Prozessoptimierung
- Die gleichzeitige Klarstellung, auch Dritte mit der Rechnungserstellung beauftragen zu können, reduziert den administrativen Aufwand und ermöglicht es Kanzleien, sich stärker auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.
- Erfüllung moderner Mandantenerwartungen
- Mandant:innen erwarten zunehmend digitale Dienstleistungen. Mit der Einführung digital signierter Rechnungen wird diesen Erwartungen Rechnung getragen.
- Nachhaltigkeit und Kosteneinsparung
- Der Verzicht auf Papier, Druck und Versand spart Ressourcen und hilft dabei, Kosten zu senken.
Was bedeutet die Neuerung für die Kanzleiabläufe?
Die Einbindung von E-Rechnungen und digital signierten Dokumenten in die Arbeitsabläufe einer Kanzlei erfordert eine Überprüfung der internen Prozesse sowie ggf. die Anpassung der IT-Infrastruktur. Steuerberater:innen sollten sicherstellen, dass ihre Systeme kompatibel mit den gängigen Formaten (z.B. XML) sind und ein sicheres Übermittlungsverfahren gewährleistet ist.
Digitalisierung als Chance
Die Änderung des § 9 StBVV ist ein längst überfälliger Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung und entspricht lange geäußerten Forderungen auch des DStV an die Politik und die Verwaltung nach praxisgerechten Entlastungsmaßnahmen für den Berufsstand. Die Neuregelung bietet die Möglichkeit, den Kanzleialltag moderner sowie effizienter und damit zukunftssicher zu gestalten.